(Museen) Sowohl eine nette Linkliste zu Hamburger Musseen, als auch die interessante Frage, ob ein öffentlich herumstehendes Gebäude fotografiert werden darf. Und ob mit dem Foto Geld verdient werden darf. Recht: Panoramafreiheit (§ 59 UrhG)
5. Juni 2008 | Markus Merz