Fotografie, Foto-Wettbewerb: Mazda will die totale Rechte-Aufgabe
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Foto-Recht-Melken bei Mazda – die totale Rechte-Aufgabe
Unfair: Fotowettbewerb von Mazda
Der Branchendienst ‚Visuell aktuell‘ meldet die hammerharten Wettbewerbs-Bedingungen (Teilnahme-Bedingungen) von Mazda mit totaler Rechteaufgabe seitens der Fotografen und (!) der abgebildeten Personen.
Warnung vor Foto-Wettbewerb von Mazda
Vor diesen Teilnahmebedingungen kann man nur warnen. Die Folgen für den Fotografen sind nicht absehbar – Zitat:
(...) Der neue MX-5 mag ja ganz schick sein, weniger schön sind die Teilnahmebedingungen:
“Ich gewähre Mazda das exklusive, nicht widerrufbare, weltweit und unbefristet gültige, gebührenfreie Recht und die Lizenz, meinen Wettbewerbsbeitrag für alle Zwecke und in allen Medien zu verwenden. Außerdem gebe ich für jegliche Verwendung meines Wettbewerbsbeitrags jedes weitere Einverständnis ( falls erforderlich ), das Mazda benötigt, inklusive für Copyright- und Datenschutzgesetze weltweit, ohne hierfür einen Gegenleistung zu fordern.”
Das gilt nicht nur für den Gewinner, sondern bereits für alle Teilnehmer.
Aber es kommt noch dicker: Mazda setzt zudem ein Model Release für die Einsendungen voraus.
„Durch Ihre Teilnahme an diesem Wettbewerb und die Einreichung Ihres Wettbewerbsbeitrags bestätigen Sie, dass jede Person, die in Ihrem Wettbewerbsbeitrag zu sehen ist, sich damit einverstanden erklärt hat, gezeigt zu werden. Im Fall eines fehlenden Einverständnisses und einer Inanspruchnahme von Mazda wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mazda Sie für jegliche Verluste, Kosten und jeden gegen Mazda rechtskräftig ausgesprochenen Schadensersatz verantwortlich machen kann, die bzw. der durch Ihr Einreichen Ihres Wettbewerbsbeitrags entstehen bzw. entsteht.“ (...)
Der Fotograf, der also irgendwo auf der Straße ein schickes Foto macht und an diesem Wettbewerb teilnimmt, wird von Mazda bzgl. aller möglichen Rechtsfolgen im Regen stehen gelassen. Trotzdem nimmt sich Mazda alle weltweiten Nutzungsrechte für alle Medien.
Was passiert denn, wenn sich ein auf dem Foto Abgebildeter später an ein amerikanisches Gericht wendet und Schadensersatz fordert? Der Passus „... inklusive für Copyright- und Datenschutzgesetze weltweit …“ kann doch von keinem Rechts-Laien auch nur ansatzweise abgewogen werden.
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