Korrekte Emailsignatur verwenden oder Strafe zahlen
Im Artikel Hohe Strafen für “falsche” Mail-Absender auf hh-heute heißt es:
Mehrere Tausend Euro Strafe – dieser Betrag schwebt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Unternehmern, die ihre geschäftlichen E-Mails immer noch nicht mit den erforderlichen Pflichtangaben versehen haben. Und das gilt natürlich nicht nur für Großfirmen – gerade kleinere Gewerbetreibende sind in Gefahr!
Wie bei Geschäftsbriefen vorgeschrieben, dürfen seit Jahresbeginn auch in E-Mails Angaben zum Unternehmen, wie Name, Rechtsform, Vorstand, Handelsregisternummer und Registergericht nicht fehlen. Ist ein Unternehmen säumig und wird von einem Konkurrenten oder dem betreffenden Gericht ausgeforscht, droht in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. In Österreich kommt man aufgrund des geltenden Firmenbuchgesetzes mit 3.600 Euro Strafe etwas billiger davon. (…)
Quelle: hh-heute.de Hohe Strafen für „falsche“ Mail-Absender
Online Generator für Emailsignaturen für Firmen
Online gibt es einen Generator, der Email-Mustersignaturen für verschieden Firmen-Rechtsformen erstellt. Beispiel:
(…) Gewählt wurde: Kleingewerbetreibende/r (nicht im Handelsregister eingetragen)
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt die Aufnahme der folgenden Angaben in geschäftlichen Briefen, E-Mails oder Fax:
Muster:
Max Mustermann*
Mustermannstr. 1
80339 MünchenLegende:
- Gemäß § 15 b Gewerbeordnung reicht die Angabe des Vor- und Nachnahmens sowie die ladungsfähige Adresse des Kleingewerbetreibenden aus. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vor- und Nachnahme der Schreibweise im Personalausweis entsprechen muss und also nicht etwa abgekürzt werden darf. (…)
Mit dem Thema muss man sich als Gewerbetreibender wohl oder übel herum plagen!