Politik, Hamburg: CDU gegen Spielgeräte
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Kinder von Mietern brauchen keine Spielgeräte
Auch im Kleinen kann man gegen Kinder vorgehen. Die seit April 2006 gültige Bauordnung enthält ein paar gravierende Einschränkungen bei Spielplätzen an Mietshäusern.
Bei der Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen müssen bedarfsgerechte Spielflächen errichtet werden. Was das für den Vermieter konkret bedeutet wurde massiv vereinfacht.
So unauffällig kinderfeindlich kommt die praktische Politik der CDU daher, wenn es um die lauthals beworbene Hamburger Kinderförderung im konkreten Fall geht.
HH-Heute.de fasst zusammen
(...) Vorgeschrieben ist seit April diesen Jahres nur noch, eine kleine Fläche auf dem Grundstück für Kinder freizuhalten. Sah die alte Bauordnung noch „mindestens 150 qm“ als Spielfläche vor, sind es heute nur noch „mindestens 100 qm“. Vorher waren „Spiel- und Freizeiteinrichtungen einschließlich Sitzgelegenheiten“ sowie „für Kleinkinder … eine Sandkiste und zwei Spielgeräte…“ vorgeschrieben, nun sind keine Spielgeräte mehr gefordert. (...)
Den ganzen Artikel gibt es hier: CDU hat Spielplatz-Regelungen verhindert
Die MoPo am 23.11.2006
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Die Hamburger Morgenpost hatte bereits einen Artikel zum Thema am 23.11.2006 veröffentlicht: Verschwinden jetzt die Spielplätze?
Neben einem konkreten Beispiel wird dort der Paragraph zitiert:
(...) In der alten Bauordnung steht in acht detaillierten Punkten, was Pflicht für Vermieter von größeren Wohneinheiten ist: Dazu gehörten Spielgeräte, Sitzgelegenheiten und Sandkisten. In der neuen Bauordnung steht nur noch, dass eine ausreichend große Spielfläche für Kinder herzustellen ist. Linke: “Bei einer solchen Novelle ist es doch kein Wunder, dass Hausbesitzer einfach Spielgeräte wegnehmen und öde Rasenflächen als Kinderspielplatz deklarieren.” (...)
§ 10 der alten Bauordnung in Auszügen Bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist eine Kinderspielfläche herzustellen. Eine Teilfläche ist als Spielplatz für Kleinkinder … anzulegen. Die Größe der Fläche … muss je Wohneinheit zehn Quadratmeter, insgesamt aber mindestens 150 m2 betragen. Sie ist mit Spiel- und Freizeiteinrichtungen einschließlich Sitzgelegenheiten auszustatten … Die Spielplätze für Kleinkinder müssen mit einer Sandkiste und zwei Spielgeräten … ausgestattet sein.
§ 10 der neuen Bauordnung heißt nur noch “Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist … eine ausreichend große Spielfläche für Kinder herzustellen. Die Fläche muss zehn Quadratmeter je Wohneinheit, mindestens aber 100 m2 haben.
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